Échec du référendum : la majorité limbourgeoise soutient la tuerie des pigeons

Échec du référendum : la majorité limbourgeoise soutient la tuerie des pigeons

2024-06-10 00:12:20

Tierrechtsaktivisten sind mit einem Bürgerentscheid gegen das Töten von Stadttauben in Limburg gescheitert. Es bleibt beim Beschluss der Stadtverordneten vom November 2023, wonach Hunderte dieser Vögel von einer Fachkraft eingefangen, betäubt und durch Genickbruch getötet werden sollen. Eine deutliche Mehrheit der Wähler hat am Sonntag entsprechend votiert. 53,45 Prozent beantworteten die gestellte Frage mit Nein, was eine Zustimmung zur geplanten Tötung bedeutete. Das waren 7530 Stimmen, wie die Stadt Limburg auf ihrer Internetseite meldet. Das notwendige Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten wurde demnach übertroffen.

Die Initiative „Stoppt das Taubentöten“ hatte den Entscheid im Februar mit einem Bürgerbegehren erstritten. Sie erreichten dies mit mehr Stimmen, als notwendig gewesen wären. Am Sonntag hätten dann 6662 Wahlberechtigte dem Anliegen zustimmen müssen, um den Beschluss der Stadtverordneten mit dem Bürgerentscheid zu kippen.

Für uns war nicht absehbar, wie das Ergebnis heute ausgehen würde. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner, der Tiere betäubt und tötet, reduziert werden soll“, so Bürgermeister Marius Hahn (SPD) zu dem Abstimmungsergebnis des heutigen Abends.

Falkner hat Urteil auf seiner Seite

Vor dem Bürgerentscheid sahen sich CDU, SPD und FDP Vorwürfen von Tierschützern gegenüber. Die drei Parteien hätten „ein Flugblatt mit Fehlinformationen in Umlauf gebracht“, meinten die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und der Bundesverband Menschen für Tierrechte. Mit Hinweisen auf Infektionsgefahren und der Schädigung von Gebäuden schürten sie Ängste unter den Limburgern. Von Stadttauben gehe kein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus, ihr Kot schädige keine Fassaden. Dies sei wissenschaftlich „längst belegt“ – Nachweise dafür fehlen aber in ihrer Mitteilung.

Verband und Stiftung schrieben weiter, der Stadtverordnetenbeschluss, Stadttauben töten zu lassen, ignoriere wissenschaftliche Erkenntnisse und geltendes Recht. Sie verweisen auf ein von ihnen eingeholtes Gutachten eines namentlich nicht genannten Professors für Umweltrecht.

Dem steht ein von Bertold Geis erstrittenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gegenüber. Falkner Geis darf nach diesem Urteil Stadttauben nach der von Tierschützern beklagten Methode beseitigen. Er lockt sie in einen Fangschlag, betäubt sie mit einem Schlag auf den Kopf und bricht ihnen das Genick. Das Urteil verweist zudem auf 89 für den Menschen schädliche Krankheitskeime, die in Stadttauben nachgewiesen worden seien.



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