Ampel et Union veulent renforcer la Cour constitutionnelle

2024-07-23 13:22:47

Die Ampelregierung will zusammen mit der Union als größten Oppositionspartei das Grundgesetz ändern, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu stärken. Damit soll Deutschlands höchstes Gericht angesichts größerer Stimmenanteile für Parteien an den politischen Rändern vor ungewollter Einflussnahme geschützt werden, wie sie in den vergangenen Jahren in einigen europäischen Ländern wie Polen oder Ungarn zu beobachten war.

Darauf verständigten sich SPD, Grüne, FDP und Union zusammen mit dem Justizministerium, wie die Parteien am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten. Bald sollen die beteiligten Fraktionen nun einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Noch in der Amtszeit der Ampelregierung bis Herbst 2025 soll die Grundgesetzänderung über die Bühne gehen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die die vier Fraktionen zusammen aber haben.

Ziel ist es, den Status des Karlsruher Gerichts als Verfassungsorgan stärker hervorzuheben. Dabei soll auch die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit abgesichert werden. Dies wurde bei Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949, als das Verfassungsgericht neu entstand, noch nicht gemacht – im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen wie dem Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident oder der Bundesregierung.

Struktur des Gerichts soll auf Verfassungsebene

Konkret soll die Struktur des Gerichts auf Ebene der Verfassung gehoben werden. Dazu zählen unter anderem die Amtszeit der Richter mit zwölf Jahren, die Altersobergrenze der Richter mit 68 Jahren, die Zahl der Richter mit 16, die Zahl der Senate mit zwei, der Ausschuss zur Wiederwahl der Richter sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers.

Außerdem soll die Praxis geändert werden, falls sich Bundestag oder Bundesrat nicht auf eine Nachbesetzung vakanter Richterstellen einigen können. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach vor der Bundespressekonferenz am Dienstagmittag von dem „theoretischen Fall“, dass es relevante Minderheiten oder Mehrheiten geben könnte, die nicht wollen, dass das Bundesverfassungsgericht funktioniert.

„Für diesen Fall soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Wahlrecht auch durch das andere Wahlorgan ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Überblickspapier der Parteien. „In das Grundgesetz soll dazu eine Öffnungsklausel eingefügt werden.“

So soll sichergestellt werden, dass das Gericht handlungsfähig bleibt. Ist im zuständigen Gremium nach drei Monaten noch kein Nachfolger bestimmt, kann das andere Wahlorgan übernehmen und einen Richter wählen. „Dies bedeutet, dass beide Wahlorgane weiterhin gleichermaßen zur Wahl berechtigt sind. Keines hat dabei einen Vorrang. Zum Zuge kommt das Organ, in dem die Wahl zuerst gelingt.“

Buschmann sprach von einem „sehr intensiven Verfahren“, insgesamt habe es in Vorbereitung der Initiative acht Treffen zwischen den vier Fraktionen und dem Bundesverfassungsgericht gegeben. Vorab wurden keine Inhalte bekannt. „Wenn wir diesen Arbeitsmodus in der Koalition häufiger mal übernehmen würden, wäre das kein Nachteil“, sagte er.



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