2024-08-13 15:52:59
Gut vier Jahre nach dem tödlichen Unfall mit einer tonnenschweren Lärmschutzplatte auf der Autobahn 3 bei Köln hat am Dienstag der Prozess gegen drei mutmaßliche Verantwortliche vor dem Kölner Landgericht begonnen. Das Betonelement hatte sich Mitte November 2020 aus seiner Verankerung gelöst und war auf einen Kleinwagen gestürzt. Die 66 Jahre alte Fahrerin starb noch an der Unfallstelle.
Nach Erkenntnissen der Ermittler waren die abgestürzte Platte und sechs weitere Elemente im Sommer 2008 von der beauftragten Baufirma improvisiert eingebaut worden, weil die vorgesehenen Stahlanker nicht in die Befestigungsschiene passten. Der heute 62 Jahre alte Bereichsleiter des Bauunternehmens hatte die Aufhängung laut Anklage mit angeschweißten Winkeln passend machen lassen. Das führte nach Überzeugung der Ermittler dazu, dass sich Rost bilden konnte und die Pfuschkonstruktion zwölf Jahre später kollabierte.
Ein Gutachten, in dem ausdrücklich davor gewarnt wurde, dass die Befestigungskonstruktion weder tragfähig noch dauerhaft sei und sie deshalb ausgetauscht werden müsse, soll der Bereichsleiter nur in Teilen an den Landesbetrieb Straßen.NRW weitergeleitet und nichts weiter veranlasst haben. Der Ingenieur ist wegen Totschlags durch Unterlassen und wegen Baugefährdung durch Unterlassen angeklagt.
Kein Nachweis für improvisierte Aufhängung
Zwei jeweils 59 Jahre alten ehemaligen Mitarbeitern von Straßen.NRW wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie sollen dafür verantwortlich gewesen sein, dass die Lärmschutzwand abgenommen wurde, obwohl die Baufirma den ausdrücklich geforderten statischen Nachweis für die improvisierte Aufhängung nie erbrachte.
Auch wurde eine „Ersatzvornahme“ – also die Ausbesserung durch eine andere Firma – „zu keinem Zeitpunkt“ geprüft, wie es im Dezember 2020 in einem Bericht des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums hieß. Bei späteren, ebenfalls nicht regelkonform vorgenommenen Prüfungen wurde der gefährliche Mangel dann laut Bericht wiederholt übersehen, weil die Kontrolleure anders als vorgeschrieben nicht hinter die Elemente schauten.
Nach Verlesung der Anklageschrift am Dienstagmorgen wiesen der ehemalige Bereichsleiter und einer der früheren Mitarbeiter von Straßen.NRW die Vorwürfe zurück. Der dritte Angeklagte machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.
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