Indignation face à la « violation de l’asile religieux » à Hambourg

2024-09-30 19:23:42

In Hamburg ist erstmals ein Asylbewerber aus dem Kirchenasyl abgeschoben worden. Der Afghane hatte in der katholischen Hamburger Pfarrei Heilige Elisabeth Zuflucht gefunden. Am Montagmorgen sei er nach Schweden abgeschoben worden, teilte die Hamburger Innenbehörde mit. Zuvor sei eine Prüfung individueller Härten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden.

Der 29 Jahre alte Mann war 2015 aus Afghanistan nach Schweden geflohen und bei Angehörigen untergekommen. Nachdem sein Asylantrag in Schweden abgelehnt wurde, reiste er nach Deutschland aus. Der Pfarrer der betroffenen Hamburger Pfarrei wollte sich zu dem Fall auf Anfrage nicht äußern. Man habe nach fachlicher Prüfung des Falles entschieden, den Mann aufzunehmen, sagte Sinischa Sven Balaz, Koordinator für Flüchtlingsarbeit des Erzbistum Hamburg, der F.A.Z.

Kirche: Betroffener in „überaus schwieriger Lage“

Einem Sprecher des Erzbistums zufolge waren gesundheitliche Gründe ausschlaggebend – offenbar ist der Mann schwer krank. Balaz sagte weiter, der Mann habe in Schweden keine Perspektive, dort werde Druck auch auf Afghanen, die keine Straftäter seien, ausgeübt, zurückzukehren.

Allerdings schiebt auch Schweden keine Afghanen in ihr Heimatland ab. Dafür wäre eine Kooperation mit dem Taliban-Regime erforderlich, das Stockholm nicht anerkennt. Es forciert jedoch freiwillige Ausreisen, die über Usbekistan nach Afghanistan erfolgen.

Nach Angaben des Erzbistums Hamburg wurde der Mann nachts und unangekündigt von der Polizei aus seiner Unterkunft geholt. Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, kritisierte das Vorgehen der Behörden. Der „Bruch des Kirchenasyls“ mache ihn sehr betroffen, sagte Heße. „Das Kirchenasyl ist ein letztes Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten. Es geht darum, im Austausch mit den staatlichen Stellen im konkreten Einzelfall eine verantwortbare Lösung zu finden.“ Das Kirchenasyl diene somit auch der rechtsstaatlichen Ordnung.

Umso wichtiger sei es, sagte Heße, dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektierten. Der Afghane habe sich in einer „überaus schwierigen Lage“ befunden, so Heße. Von den Behörden seien die „befürchteten humanitären Härten, auf die vonseiten der katholischen Kirchengemeinde aufmerksam gemacht wurde“, nicht beachtet worden.

Vertreter der in Hamburg mitregierenden Grünen sowie der Linken kritisierten das Vorgehen der Behörden. Es würden nur sehr ausgewählte Einzelfälle nach eingehender Prüfung ins Kirchenasyl aufgenommen, daher sei die Zahl der Fälle sehr gering, sagte Michael Gwosdz Abgeordneter der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft. „Vor diesem Hintergrund ist der Bruch des Kirchenasyls völlig unverständlich. Wir fordern den Innensenator auf, das Kirchenasyl auch weiterhin zu respektieren“, so Gwosdz. In Hamburg regieren SPD und Grüne gemeinsam; im kommenden März wird die Bürgerschaft neu gewählt.

Meist handelt es sich um „Dublin-Fälle“

Auch die Linksfraktion in der Bürgerschaft kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, nannte es einen „absoluten Tabubruch“. „Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass das in Hamburg passieren kann. Die kirchliche Entscheidung, einem Menschen Asyl zu geben, darf nicht angetastet werden. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl darf es nicht geben“, sagte Ensslen.

Das Thema Kirchenasyl führt häufig zu Konflikten. Kirchen setzen sich damit streng genommen über geltendes Recht hinweg. 2015 haben sich Bamf und Kirchen auf ein besonderes Verfahren geeinigt, bei dem in besonderen Ausnahmefällen eine Einzelfallprüfung erfolgt. Dafür müssen die Kirchen ein Härtefalldossier einreichen, das das Bamf dann prüft. In diesem Fall kam das Bamf nach Angaben des Hamburger „Abendblatts“ zum Ergebnis, das keine besondere Härte vorliege. Eigentlich müssen die Betroffenen dann gemäß der Vereinbarung zwischen Bamf und Kirchen innerhalb von drei Tagen das Kirchenasyl verlassen, was allerdings in diesem Fall offenbar nicht erfolgte.

Mit der Aufnahme in ein Kirchenasyl versuchen die Gemeinden meist, Abschiebungen zu verhindern. Oft handelt es sich um sogenannte „Dublin-Fälle“, also um Personen, die schon in einem anderen EU-Land Asylanträge gestellt haben und eigentlich dorthin zurückmüssen. Das Dilemma zwischen allgemeiner Rechtsstaatlichkeit und Humanität im Einzelfall führt seit Jahren zu Streit.

Nach Angaben von Asyl in der Kirche, einer ökumenischen Arbeitsgemeinschaft, gibt es derzeit rund 542 Fälle von Kirchenasyl mit insgesamt 690 Personen, davon 114 Kinder. Bei den allermeisten Fällen handelt es sich demnach um sogenannte „Dublin“-Fälle. Laut Erzbistum Hamburg gibt es im eigenen Bereich zwei weitere Personen derzeit im Kirchenasyl.



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