2025-01-24 09:22:00
Die Grünen im Hessischen Landtag sprechen von Arbeitsverweigerung, die AfD beklagt eine Missachtung der parlamentarischen Rechte. Parteiübergreifend und in großer Schärfe moniert die Opposition, dass die Landesregierung die sogenannten Kleinen Anfragen der Fraktionen zu häufig mit zum Teil erheblichen und mehrfachen Überschreitungen der Frist beantworte.
Stefan Naas, der Fraktionschef der FDP kritisiert „nicht nur, dass die Antwort oft verspätet kommt. Was drinsteht, ist häufig erschreckend nichtssagend, oder es wird auf einen angeblich unverhältnismäßig hohen Aufwand hingewiesen.“
Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich betont, dass die Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament in der Verfassung verankert und auch in der Geschäftsordnung des Landtags klar geregelt sei. Danach müssen die Anfragen innerhalb von sechs Wochen nach der Zuleitung beantwortet sein.
104 Anfragen mit Verspätung erledigt
Frömmrich hat den Vorwurf zum Inhalt einer kleinen Anfrage gemacht, die der Leiter der Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU), immerhin fristgerecht beantwortete. Die genannten Zahlen betrachtet der Abgeordnete allerdings als Bestätigung seiner Kritik: In der seit einem Jahr laufenden Wahlperiode beantwortete die Landesregierung nach eigenen Angaben von 708 Anfragen lediglich 193 fristgerecht.
Das Innenministerium erledigte von 141 Anfragen 104 mit Verspätung. Für 26 bat es mehrfach um eine Verlängerung der Frist. In der Staatskanzlei wurde von 24 Anfragen nur die Hälfte innerhalb des zeitlichen Limits bearbeitet. „Das ist angesichts der Tatsache, dass Ministerpräsident Boris Rhein zuvor der Präsident des Landtags war, nicht nachvollziehbar“, meint Frömmrich. Obwohl Schwarz-Rot sich mit zusätzlichen Ministerien und Staatssekretären ausgestattet habe, schaffe man es nicht, den Aufgaben rechtzeitig nachzukommen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Frank Grobe, berichtet von einer Anfrage, die man im Februar vergangenen Jahres gestellt habe: Die Landesregierung habe dafür inzwischen zehnmal um eine Fristverlängerung gebeten. Sie mauere seit 48 Wochen, so Grobe. In der Anfrage sei es unter anderem darum gegangen, wie viele Stellen in der Landesverwaltung geschaffen worden und wie viele unbesetzt seien. Die Regierung missbrauche die Möglichkeit zur Fristverlängerung offenbar, um scheinbar unangenehme Fragen nicht zu beantworten, kritisiert Gröbe.
Es komme immer wieder vor, dass die Beantwortung der Fragen mehr Zeit in Anspruch nehme als in der „Regelfrist“ vorgesehen, heißt es in Kuhns Antwort. Dies liege an den „oft umfangreichen und komplexen Fragestellungen, die vielfach die Beteiligung nachgeordneter Bereiche sowie Abstimmungsarbeiten mit verschiedenen Ministerien“ erforderten.
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