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Avec pleine force contre le tribunal pénal

by Nouvelles

2025-02-07 19:47:00

Für Den Haag kam die Nachricht nicht überraschend. Schon im Wahlkampf hatte Donald Trump keinen Zweifel daran gelassen, dass er mit voller Wucht gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorgehen will.

Nachdem der Erlass über Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichts am Donnerstagabend veröffentlicht war, folgte aus Den Haag eine knappe Stellungnahme, in der das amerikanische Vorgehen verurteilt wird. Der Gerichtshof stehe an der Seite seiner Mitarbeiter und rufe alle 125 Vertragsstaaten, die Zivilgesellschaft und alle Länder der Erde auf, „gemeinsam für Gerechtigkeit und fundamentale Menschenrechte einzutreten“.

„Strafgerichtshof missbraucht seine Macht“

Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump 2020 Strafmaßnahmen gegen die damalige Chefermittlerin Fatou Bensouda und einen engen Kreis ihrer Mitar­beiter erlassen, die an der Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen der US-Armee in Afghanistan beteiligt waren.

Joe Biden hob die Strafmaßnahmen später wieder auf und ließ im Zuge der Ermittlungen gegen die russische Kriegsführung in der Ukraine Kooperationen mit den internationalen Strafverfolgern in Den Haag zu. Doch nachdem der Gerichtshof im November Haftbefehle ge­gen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Ver­teidigungsminister Yoav Gallant wegen möglicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erließ, reagierte auch Biden mit heftiger Kritik und nannte das Vorgehen „empörend“.

In Trumps Erlass heißt es nun, der Internationale Strafgerichtshof habe ohne legitime Grundlage seine Jurisdiktion auf Amerikaner und einige Verbündete ausgeweitet und seine Macht missbraucht, indem er „grundlose Haftbefehle“ gegen Netanjahu und Gallant aus­gestellt habe. Trump verweist darauf, dass beide Länder die Gerichtsbarkeit des IStGH nie anerkannt hatten. Israel und die USA seien „blühende Demokratien mit einem Militär, das sich strikt an das Kriegsrecht hält“.

Umstrittene Rechtsfragen

Tatsächlich ist die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Fall Gaza umstritten. Grundsätzlich gilt die Jurisdiktion nur für Staaten, die dem Römischen Statut des IStGH beigetreten sind. Israel und die USA hatten zwar die Gründung des Gerichts begleitet, das Statut aber nie rati­fiziert. Allerdings bemühten sich die Palästinenser bald um einen Beitritt, auch wenn ihre Staatlichkeit weiterhin ungeklärt ist. 2021 entschied schließlich eine Vorverfahrenskammer in Den Haag, Palästina zumindest für die Zwecke des Status als Staat zu behandeln. Damit weiteten die Richter ihre Zuständigkeit auf alle Taten aus, die auf palästinensischem Boden – also auch im Gazastreifen – oder von Palästinensern begangen wurden.

Ein weiterer offener Streitpunkt ist, dass die Strafverfolger in Den Haag ei­gentlich erst tätig werden dürfen, wenn die jeweilige nationale Justiz nicht willens oder in der Lage ist, die jeweiligen Verbrechen zu ahnden. Israel verweist immer wieder auf seinen funktionierenden Rechtsstaat, wobei es in der Praxis nur selten zur Verurteilung von Armeeangehörigen kommt. Die Regierung in Jerusalem hatte auch die inhaltliche Begründung der Haftbefehle heftig kritisiert, die sich vor allem auf den Vorwurf stützen, Netanjahu und Gallant hätten durch die Abriegelung des Gazastreifens und die Behinderung humanitärer Lieferungen das Aushungern der Zivilbevölkerung als Kriegswaffe eingesetzt.

Trump sieht einen „gefährlichen Präzedenzfall“

Im November war eine Vorverfahrenskammer aus drei Richtern nach monatelangen Beratungen dennoch zu dem Schluss gekommen, dass die Haftbefehle gegen Netanjahu, Gallant und den inzwischen getöteten Hamas-Kommandeur Mohammad Deif begründet sind.

Seit dem Erlass sind alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts, darunter auch Deutschland und die meisten europäischen Staaten, verpflichtet, den israelischen Minister­präsidenten umgehend festzunehmen und nach Den Haag auszuliefern, sollte er in ihr Land kommen. Die Bundesregierung hatte sich zwar hinter die rechtliche Kritik an dem Vorgehen im Fall Gaza gestellt, allerdings auch klargestellt, dass sie den Haftbefehl vollstrecken müsste.

Trump sprach nun von einem „gefährlichen Präzedenzfall“, der auch amerikanische Soldaten direkt gefährden könnte. „Dieses bösartige Verhalten droht die Souveränität der Vereinigten Staaten zu verletzen und untergräbt die wichtige nationale sicherheits- und außenpolitische Arbeit der US-Regierung und unserer Verbündeten, darunter Israel“, heißt es in dem Erlass.

Die Strafmaßnahmen umfassen nun un­ter anderem Einreise- und Kontosperren für bestimmte Mitarbeiter des Gerichts, die auch Familienangehörige treffen können. Wer genau betroffen ist, war am Freitag zunächst noch unklar. Eine konkrete Liste muss erst noch veröffentlicht werden. Weitere Personen, die sich direkt an den Ermittlungen oder möglichen Festnahmen beteiligen, können später aufgenommen werden. Da der Strafgerichtshof renommierte Völkerrechtler zu seinen Beratern zählt, sind auch unter ihnen die Sorgen groß, von den Strafmaßnahmen getroffen werden zu können.

So deutlich die Kritik aus dem Ausland an Trumps Vorgehen war, kann er innenpolitisch auf breite Unterstützung hoffen. Ein Sprecher von Minderheitsführer Chuck Schumer deutete Unterstützung der Demokraten im Senat an. Dort hatte Schumers Partei kürzlich einen Vorstoß der Republikaner zu Sanktionen blockiert, da das Gesetz zu weit gefasst gewesen sei.

In dem Erlass des Präsidenten fänden sich die Passagen, die die Demokraten für problematisch gehalten hatten, nun nicht mehr wieder. In einer Erklärung sprach Schumer von der Dringlichkeit, den Strafgerichtshof zu refor­mieren, und nannte das Vorgehen gegen Israel einseitig.

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