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Bébé volé – couple condamné au meurtre d’Ukrainiens

by Nouvelles

2025-02-10 18:30:00

Das Landgericht Mannheim hat die 46 Jahre alte Fußpflegerin Ina O. und ihren 43 Jahre ­alten Ehemann Marco O., einen Metzgergesellen, zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Haftentlassung erschwert wird.

Das Paar soll nach Überzeugung des Gerichts die ukrainischen Kriegsflüchtlinge Ryta R. und ihre Mutter Maryna R. auf bestialische und heimtückische Weise ermordet haben, um die knapp einen Monat alte Tochter der 27 Jahre alten Ukrainerin in ihre Gewalt zu bekommen. Mit vorgespielter Empathie und Hilfsbereitschaft hatte sich das deutsche Ehepaar das Vertrauen der beiden Ukrainerinnen über Monate heimtückisch erschlichen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Täterpaar alle Vorbereitungen getroffen hatte, um das Kind später als ihr eigenes auszuweisen.

Die geständigen Angeklagten wurden auch wegen der Entziehung eines minderjährigen Kindes von ihrer ­Mutter verurteilt. Auch die Verteidiger der Angeklagten hatten für eine lebenslange Haftstrafe plädiert; Staatsanwaltschaft und der Nebenklageanwalt, der die in der Ukraine ­lebende Schwester der getöteten jungen Mutter vertritt, forderten, die ­besondere Schwere der Schuld fest­zustellen.

Dringender Kinderwunsch als Motiv

Am 7. März 2024 hatte ein Spaziergänger die Leiche der Mutter am Rheinufer gefunden. Aufgrund einer Vermisstenanzeige und guter Ermittlungsarbeit der Sonderkommission Rampe gelang es, das Täterpaar schon am 13. März festzunehmen. Das ­Motiv für die Tat war der dringende Kinderwunsch des Paares, nachdem mehrere Versuche, ein weiteres Kind zu zeugen, gescheitert waren.

Die aus Kasachstan stammende Ina O. und ihr späterer Mann Marco lernten sich 2014 kennen und heirateten 2019. Marco brachte eine Tochter aus erster Ehe in die Beziehung ein; Ina hat aus ihrer ersten Ehe zwei Söhne, 2016 wurde ein gemeinsamer Sohn ­geboren. Die gelernte Bürokauffrau und Fußpflegerin ließ  sich im gleichen Jahr jedoch sterilisieren – offenbar wollte sie keine weiteren Söhne. Später ließ sie die Sterilisierung rückgängig machen und erlitt  dann mehrere Fehlgeburten bei dem Versuch, noch einmal eine Tochter auf die Welt zu bringen.

Angeklagte suchte Kontakt zu ukrainischen Flüchtlingen

Spätestens im März 2023 hatte sich das Ehepaar dann damit befasst, ein neugeborenes Mädchen zu entführen und als eigenes Kind auszugeben. Dazu hatten sie verschiedene Geburtsstationen ausgespäht. Die Angeklagte suchte dann 2023 Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten in Telegram-Gruppen. Die Mutter, die Großmutter und der Säugling waren zum Tatzeitpunkt in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch untergebracht.

In der in der Verhandlung vorgetragenen Exploration des Angeklagten, verfasst von dem Heidelberger Psychiater Hartmut Pleines, hatte der Mann berichtet, dass eine Fehlgeburt seiner Frau ihn schwer traumatisiert habe. Er habe Stimmen gehört und starke Schlafstörungen gehabt. Der Angeklagte soll seit seinem 15. Lebensjahr von „psychotropen Substanzen“ abhängig gewesen sein. Im Verfahren genannt wurden Cannabis, Amphetamine, das Schmerzmittel Tilidin, kurzfristig Crystal Meth und vor allem über viele Jahre immer wieder Kokain. Die Angeklagte Ina O. flehte die Richter an, nach 15 Jahren freikommen zu dürfen, weil ihre Söhne die „Mama“ bräuchten.

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