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Covid-19: Fraude au crédit, PDG Seetal condamné

by Nouvelles

Für seine Baufirma beantragt ein Geschäftsführer aus dem Seetal 2020 einen Covid-19-Kredit. Dabei gab er falsche Zahlen an und heimste zu viel Geld ein. Nun verbüsst er dafür eine Gefängnisstrafe.

Ganze 165’000 Franken flossen auf das Postkonto der Baugesellschaft. Lediglich 32’000 davon waren gerechtfertigt.

Symbolbild: Alessandro Crinari / Keystone

Der Seetaler Geschäftsführer Afrim (Name geändert) beantragte im April 2020 einen Covid-19-Kredit für sein Unternehmen. Bei der Anmeldung für die staatliche finanzielle Unterstützung gab er einen Umsatz von fast 1,9 Millionen Franken an und sicherte sich damit einen Kredit über 165’000 Franken zur finanziellen Unterstützung des Geschäfts – oder zumindest war der Geldbetrag dafür gedacht.

Blöd nur, dass die finanziellen Schwierigkeiten nachweislich bereits einige Zeit vor der Pandemie ihren Lauf genommen hatten. Auch stellte sich heraus, dass der tatsächliche Umsatz der Firma deutlich unter der angegebenen Summe lag. Genau genommen, so heisst es in der Anklageschrift der Kantonalen Staatsanwaltschaft, habe das Unternehmen dadurch rund 133’000 Franken zu viel erhalten. Für diesen massiven Betrug musste sich der gebürtige Kosovare nun vor dem Bezirksgericht Kulm verantworten.

Im Zentrum des Prozesses steht der finanzielle Betrug. Die Anforderungen, die für einen Covid-Kredit gegeben sein mussten, «wurden zu dieser Zeit in jeder Pressekonferenz klar kommuniziert», wie Gerichtspräsident Christian Märki später während der Verhandlung betont. So ist es besonders die Gastro-Branche, die in dieser Zeit auf Hilfe angewiesen ist. Der Unternehmer war allerdings im Baugewerbe tätig.

Hinzu kommt, dass der 43-Jährige den Umsatz um rund 1,6 Millionen Franken zu hoch deklariert hat. Während des Prozesses behauptete dieser allerdings, er habe nichts mit den falschen Zahlen zu tun. Schuld sei sein ehemaliger Geschäftspartner und Inhaber des Bauunternehmens. Dieser sei laut Afrim für die gesamte Buchhaltung verantwortlich gewesen.

140’000 Franken «verschwunden»

Der besagte Geschäftspartner sei kurz nach dem Covid-Antrag untergetaucht und bis heute unauffindbar. Doch das Antragsformular belegt das Gegenteil: Es ist nämlich die Unterschrift von Afrim – der zu dieser Zeit im Übrigen auch als einziger zeichnungsberechtigt war –, die auf dem Antragsformular die Signaturzeile ziert.

Auch bei der Einvernahme durch die Polizei gab er an, den Antrag selbst ausgefüllt zu haben. Vor Gericht möchte der gelernte Maler davon allerdings nichts hören. «Ich weiss nicht, was ich der Polizei erzählt habe, aber ich sage Ihnen heute, was die Wahrheit ist», sagt er.

Die Wahrheit sei, dass er seinem Geschäftspartner blind vertraut und den Antrag deshalb unterschrieben habe, ohne die Zahlen zu überprüfen. Afrim selbst habe lediglich Aufträge angenommen und sie dann auf den Baustellen ausgeführt. Auf die Frage, wieso er sich in der ganzen Zeit nie zum Geschäftsführer weitergebildet hat, antwortet er: «Weil ich es eben nicht gemacht habe.»

Rätselhafte Bargeldabhebungen

Im Verlauf eines Monats nach dem Erhalt des Kredits werden dem Geschäftskonto insgesamt über 140’000 Franken Bargeld entnommen. Mal an einem Bancomaten in Reinach, mal in Lenzburg, mal in Locarno. An einem Tag sind es 10’000, am nächsten Tag weitere 20’000 Franken, die bezogen werden. Die Geldbeträge seien benötigt worden, um Geschäftsrechnungen zu begleichen. Wieso es für keine einzige davon einen Beleg gab, konnte der Beschuldigte nicht erklären.

Im Oktober 2022 wurde das Konkursverfahren eingeleitet, da nachträglich eine Überschuldung der Baufirma festgestellt werden konnte. Und es war nicht das erste Geschäft, das unter der Führung von Afrim gescheitert ist: Bereits bei sechs Gesellschaften und einem Einzelunternehmen wurden in der Vergangenheit Konkurse eingeleitet.

Der Angeklagte sei also, so der Gerichtspräsident, kein unbeschriebenes Blatt. «Wer sieben Mal im Blindflug unterwegs ist, kann nicht behaupten, er habe nicht gewusst, wie es gemacht werden muss», sagt Märki.

Auch für Körperverletzung angeklagt

Weiter hat sich der 43-Jährige der Körperverletzung schuldig gemacht. Während eines Clubbesuchs in Birmensdorf ZH kam es 2023 nämlich zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Partnerin. Der Beschuldigte wurde auf den Videoaufnahmen des Clubs dabei gefilmt, wie er die Frau zunächst ohrfeigte, danach am Hals packte und zu Boden drückte und anschliessend weiter auf sie einschlug.

Danach nahm er das Auto, mit welchem er und seine Partnerin an jenem Abend unterwegs waren, und fuhr damit einige Meter weiter über die Strasse zur Tankstelle. Einen gültigen Führerschein hatte Afrim zu diesem Zeitpunkt nicht, weshalb er sich auch dafür strafbar machte.

Der Gerichtspräsident weist den Mann darauf hin, dass das nicht gerade die feine Art sei, mit Frauen umzugehen. Der Angeklagte entgegnet darauf: «So schlimm, wie es dargestellt wird, war es auch wieder nicht.» Als ihm Bilder der Verletzungen gezeigt werden, wirft er dreist ein, die Frau hätte sich ja auch im Nachhinein noch selbst Verletzungen zufügen können, um ihn schlecht darzustellen.

Nach vierzig Minuten Beratung befindet ihn das Gericht in sechs der sieben Anklagepunkte für schuldig. Die Körperverletzung wird aufgrund von Mangel an Beweisen fallen gelassen, da das Opfer nie ein Arztzeugnis oder einen Spitalaufenthalt vorwies und die Anzeige bereits kurze Zeit nach der Tat wieder zurückzog. Mittlerweile wohne sie auch wieder mit Afrim zusammen.

Wie von der Staatsanwaltschaft verlangt, erhält der Kosovare neben einer Busse von 500 Franken zusätzlich einen Landesverweis von fünf Jahren. Entgegen dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft muss Afrim ausserdem statt drei Jahre ganze viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe verbüssen. Dies, wie es in der Urteilsverkündung heisst, unter anderem aufgrund seiner Vorstrafen, seiner Uneinsichtigkeit und Gleichgültigkeit.

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FAQ sur le cas du Geschäftsführer Afrim :

Q : De quoi Afrim a-t-il été accusé ?

R : D’escroquerie à la suite d’une demande de prêt Covid-19 frauduleuse,ainsi que de voies de fait et conduite sans permis.

Q : Quel était le montant du prêt Covid-19 demandé ?

R : 165 000 francs suisses.

Q : Quel était le montant du prêt auquel l’entreprise avait droit ?

R : Seuls 32 000 francs suisses étaient justifiés.

Q : Quelle activité exerçait l’entreprise d’Afrim ?

R : Le bâtiment.

Q : Comment Afrim a-t-il justifié les fausses informations ?

R : Il a accusé son ancien partenaire commercial, affirmant qu’il était responsable de la comptabilité.

Q : Quel a été le verdict du tribunal ?

R : Afrim a été reconnu coupable de plusieurs chefs d’accusation.

Q : Quelle est la peine prononcée ?

R : Quatre ans et demi de prison, une amende et une interdiction de territoire de cinq ans.

Q : Pourquoi le chef d’accusation de voies de fait a-t-il été abandonné ?

R : Manque de preuves (absence de certificat médical et retrait de la plainte).

Résumé des Faits du Procès

| Aspect | Détail |

| :———————— | :———————————————————————— |

| Prêt Covid-19 | Demande frauduleuse, chiffres falsifiés |

| Montant du prêt | 165 000 CHF (demandé), 32 000 CHF (justifié) |

| Secteur d’activité | Bâtiment |

| Umsatzfehler | 1.6 millions de francs |

| Arguments de l’accusé | Blâme son ancien partenaire, affirme ne rien savoir de la comptabilité |

| Peine | 4 ans et demi de prison, 500 CHF d’amende, 5 ans d’expulsion |

| Autres Accusations | Voies de fait (abandonnées), conduite sans permis |

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