Deutsche Bank conclut un accord avec le premier plaignant de Postbank, Effecten-Spiegel AG

2024-09-05 17:11:15

Die Deutsche Bank hat eine von zwei Klagen vor dem Oberlandesgericht Köln um den angemessenen Preis für die Postbank mit einem Vergleich abschließen können. Dem Verlag Effecten-Spiegel AG, der als Erster schon im Oktober 2010 Klage gegen ein seiner Ansicht nach zu spätes und zu niedriges Übernahmeangebot für die Postbank erhoben hat, zahlt die Deutsche Bank nun einschließlich Zinsen einen Nachschlag von 36,50 Euro auf den ursprünglich vereinbarten Preis von 25 Euro je ­Aktie. Das teilten Deutsche Bank und Effecten-Spiegel AG am Donnerstag mit. Die Effecten-Spiegel AG gab an, somit 8,8 Millionen Euro an Nachschlag („außerordentlicher Ertrag“) zu erzielen – inklusive der Übernahme weiterer Kosten durch die Deutsche Bank .

Am 21. August hatte die Deutsche Bank schon bekannt gegeben, dass sie mit 80 Klägern einen Vergleich geschlossen habe. Die Konditionen für diese 80 Kläger, deren Verfahren erst bis vor Landgerichte gelangt sind und die für 60 Prozent der Klagesumme stehen, sind schlechter als die für die Effecten-Spiegel AG. In den ersten Vergleichen hatten sie ausgehandelt, dass ihnen die Deutsche Bank einen Zuschlag von 31 Euro auf die schon gezahlten 25 Euro je Postbank-Aktie zahlt. Dies brachte allein dem größten Einzelkläger, dem Hedgefonds Elliott, immerhin einen Nachschlag von 200 Millionen Euro ein.

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Von den nun neu geschlossenen Vergleichen profitieren Postbank-Kläger vor Landgerichten, die schon Vergleiche geschlossen haben, kaum. Ihr Besserungsschein wirkt für Vergleiche, die Kläger vor dem Oberlandesgericht später schließen, nach Informationen der F.A.Z. nicht. Außerdem war zum Zeitpunkt der ersten Vergleiche den LG-Klägern schon bekannt, dass die Deutsche Bank den OLG-Klägern das bessere Angebot von 36,50 Euro Zuschlag je Postbank-Aktie unterbreitet hatte. Die Deutsche Bank äußerte sich dazu am Donnerstag nicht. Sie verwies indes darauf, sie habe mit der Effecten-Spiegel AG wegen der „besonderen Rolle der Klägerin in diesem Verfahren eine Kostenerstattung vereinbart, die dem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung trägt“.

Gleichwohl zeigte sich die Deutsche Bank auch am Donnerstag zuversichtlich, dass die geschlossenen Vergleiche für sie vorteilhaft sind. Ende April hatte das Kreditinstitut eine Rückstellung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bilden müssen, weil in einer mündlichen Verhandlung das OLG Köln, an das der Bundesgerichtshof das Verfahren nun schon zum zweiten Mal zurückverwiesen hatte, eine neue Ansicht zulasten der Deutschen Bank hatte erkennen lassen. Die Rückstellung hatte der Deutschen Bank dann erstmals seit vielen Jahren im zweiten Quartal 2024 einen Verlust eingebrockt. Nach den ersten Vergleichen hatte die Deutsche Bank dann mitgeteilt, sie werde diese Reserven nicht in Gänze brauchen: 430 Millionen Euro würden frei und höben den Gewinn des dritten Quartals. Dazu gab es am Donnerstag keine Neuigkeiten.

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Gleichwohl reagierte die Deutsche Bank auf die Nachricht über den Vergleich mit der Effecten-Spiegel AG mit Kursgewinnen. Ein Urteil für die letzte vor dem OLG Köln verbliebene Klage wird am 23. Oktober erwartet.



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