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Fausses allégations contre la résolution sur l’antisémitisme

by Nouvelles

2024-11-04 21:36:00

Es gibt in Deutschland und andernorts Antisemitismus in ­erheblichem Ausmaß. Seine Quellen sind ganz unterschiedlicher Art. Manche hassen Juden, weil sie ihnen alles Mögliche unterstellen: das Streben nach Weltherrschaft, die Dominanz im Finanzsektor, aber auch die Wirksamkeit im Kommunismus oder im liberalen Kosmopolitismus. Man sieht hieran schon, dass die Juden für alles schuldig erklärt werden können, was einem gegen den Strich geht, für das eine und sein Gegenteil. Das ist die zumeist rechtsradikale Variante.

Ein anderer Antisemitismus ist der in islamistischen Kreisen verbreitete. Hier wird vor allem Israel gehasst, wird die rechtmäßige Existenz dieses jüdischen Staates bestritten. Er ist den arabischen Ländern in der nahöstlichen Region seit 1948, also seit seiner Gründung, ein Dorn im Auge. Sie haben ihn mit Kriegen überzogen, von denen sie keinen einzigen gewonnen haben. Das entzündete den Hass noch mehr, weil sich nun auch noch Neid in ihn mischte. Wir sind ein Vielfaches mehr Menschen, musste die Einsicht lauten, aber wir sind weniger alphabetisiert, weniger demokratisch, weniger technologisch innovativ, weniger militärisch erfolgreich.

Israel ist so ein ständiger Vorwurf an die Länder seiner Umgebung. Das mitunter sehr zweifelhafte Vorgehen Israels, wenn es sich gegen Attacken verteidigt, wird von Leuten angeklagt, die für sich selbst jede Form autoritär-gewalttätiger Regierung in Anspruch nehmen und zu jeder Art von mörderischer Gewalttätigkeit bereit sind. Der Hamas werden Widerstandsrechte zugebilligt, über den faschistischen Charakter dieser Organisation wird hinweggesehen, sie wird der „globalen Linken“ zugeschlagen, die schlimmsten Faschisten sitzen angeblich in Israel. Noch einmal: Es mögen dort Faschisten in der Regierung sitzen, aber das kann kein Anlass sein, dem Staat Israel den Untergang zu wünschen. Würde man es denn im Fall von Österreich oder Italien ebenso tun?

Israels Regierung wird jeden Tag kritisiert

Darf man die israelische Regierung kritisieren? Man darf, es geschieht täglich. Dass sie derzeit einen Krieg führt, von dem sie nicht sagen will, wie er beendet werden könnte, liegt wie ein Albdruck auf Israel. Ministerpräsident Netanjahu scheint kein Interesse am Ende eines Krieges zu haben, das die Frage nach seiner Politik, seiner Korruption, seiner Zukunft aufwürfe. Solche Fragen werden auch in Israel täglich gestellt.

Es ist heute üblich, darüber zu klagen, man dürfe etwas nicht mehr sagen. So klagen die Kritiker der israelischen Regierung, sie dürften diese Kritik nicht mehr artikulieren, ohne als antisemitisch bezeichnet zu werden. Solche Befürchtungen werden auch jetzt anlässlich der Antisemitismus-Resolution laut, die dem Deutschen Bundestag als Ergebnis von Gesprächen zwischen der regierenden Koalition und der CDU/CSU-Opposition vorliegt. Behauptet wird etwa, der Entwurf betone besonders den migrantischen, sprich: islamistischen Antisemitismus, und es werde damit ein neues Feindbild entworfen.

Kurz nachdem er in einer Diskussion den islamischen Antisemitismus als Erfindung und „Treppenwitz der Geschichte“ bezeichnet hat, schiebt der Göttinger Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos nach, „den gibt es natürlich“, um sofort zur These überzugehen, jeder einzelne Deutsche habe einen Vater oder Großvater, der Mitglied der NSDAP gewesen sei, weswegen es Deutschen nicht zustehe, vom muslimischen Antisemitismus zu handeln. Für einen Strafrechtler ist das ein originelles Argument, in dem das Recht auf Normsetzung von der politischen Idiotie der Großväter abhängig gemacht wird. Dass derselbe Staat, der sechs Millionen Juden ermordete, jetzt auf die anderen zeige, wie Ambos meint, ist genau so abwegig. Es ist nicht derselbe Staat.

Befürchtet werden jedenfalls Grundrechtseingriffe, weil zwischen Kritik an der israelischen Regierung und Anti­semitismus nicht mehr unterschieden werden könne. „Große Teile“ von Wissenschaft und Kultur würden unter einen Generalverdacht gestellt und sollten der Resolution zufolge auf Gesinnung überprüft werden. Tatsächlich unterstellt der Resolutionsentwurf nicht, dass es große Teile in Wissenschaft und Kunst sind, die sich für Boykotte Israels einsetzen oder antisemitische Motive in ihre Werke aufnehmen.

Eine Gruppe von Juristen und Sozialwissenschaftlern hat den Parteien einen anderen Formulierungsvorschlag zukommen lassen. Der setzt damit ein, man solle, statt „Repression und Misstrauen“ gegenüber staatlich geförderten Akteuren in Kunst und Wissenschaft walten zu lassen, ihnen „den nötigen Freiraum und die nötigen Ressourcen“ zur Verfügung stellen. Die Documenta 15 und andere Kulturereignisse haben allerdings gezeigt, wie solche ausgestatteten Freiräume zuweilen genutzt werden. Oft muss die Gesinnung durchaus nicht „erschnüffelt“ werden, sie liegt offen zutage.

Oft verdammt, selten gelesen: die IHRA-Definition

Zur Dauerphrase gehört es an dieser Stelle, man könne Antisemitismus nicht staatlich definieren. Rückfrage an die Juristen: Aber „Mord“, „Grundbesitz“, „Geschäftsfähigkeit“ und „Beleidigung“ kann man schon definieren, oder? „Ob Antisemitismus vorliegt, kann nur fallspezifisch beurteilt werden.“ Das gilt jedoch für alle Begriffe. Eine Definition, heißt es, schränke automatisch die Forschungsfreiheit zum Begriff des Antisemitismus ein. Wie sollte das sein, da es doch Forschungen über Terrorismus gibt, obwohl Kai Ambos uns belehrt, dass „Terrorist“ im Krieg kein rechtlich relevanter Begriff sei?

Die attackierte Definition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) wird selten gelesen. Sie hält fest, dass Antisemitismus sich auch gegen den Staat Israel als jüdisches Kollektiv richten kann. Dezidiert hält sie fest, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden kann. Wenn allerdings gesagt wird, die Juden stellten den Holocaust übertrieben dar, erfüllt das ebenso die Definition wie die Behauptung, Israel verdanke sich einem rassistischen Unterfangen oder der Vergleich der israelischen Politik mit dem Nationalsozialismus. Anerkannt worden ist diese Definition seit Herbst 2017 von 43 Staaten, darunter fast alle europäischen außer Irland und Norwegen. Weshalb sie so unbrauchbar sei, wird weniger nachgewiesen als ständig behauptet.

Der entscheidende Punkt ist, ob die Kritik der israelischen Regierung zugleich eine Kritik am Existenzrecht Israels ist. Die wäre antisemitisch, denn sie liefe auf die Behauptung hinaus, die Juden hätten keinen Anspruch auf einen eigenen Staat. Israel müsse verschwinden, ist eine Forderung vieler, die das für eine pro-palästinensische Haltung halten. Ronen Steinke hat in der „Süddeutschen Zeitung“ gerade darauf hingewiesen, dass der von arabischstämmigen Demonstranten gerufene Satz „Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein“ im Jahr 2014 von einer deutschen Staatsanwaltschaft als legitime Kritik an Israel aufgefasst wurde. Sie konnte beim besten Willen keinen Antisemitismus erkennen, es seien vielleicht ja nur israelische Militärs gemeint gewesen. Vielleicht.

Die Debatte über die Resolution sei längst toxisch, befindet der Chefkorrespondent des Deutschlandfunk-Hauptstadtstudios in Berlin. Darin scheint für ihn die Lizenz zu liegen, ihr selbst Gift beizumischen. Er spricht von Abgeordneten, Ministern sowie Parteispitzen, die hinter vorgehaltener Hand darüber klagten, großem Druck von proisraelischen Lobbyisten, der israelischen Botschaft und dem Zentralrat der Juden ausgesetzt zu sein. Das ist bis auf Weiteres Geraune, und zwar von der Art, die (falschen) Juden hätten zu viel unsichtbaren Einfluss.

Der vorliegende Entwurf lässt dem fallweisen Entscheiden darüber, wann Kritik der israelischen Regierung in Antisemitismus umschlägt, durchaus Raum. Es ist einfach nicht wahr, dass die Resolution Juden, die Israels Politik kritisch sähen, in Gefahr bringt. Sie ist kein Gesetz. Sie schneidet keine Diskussion ab. Sie schreibt den Antisemitismus nicht einseitig zu. Sie verlangt Konsequenzen für antisemitische Vorfälle, etwa an Hochschulen. Sie fordert die Bundesregierung auf, eine Zwei-Staaten-­Lösung zu unterstützen, die es der palästinensischen Bevölkerung ermöglichen soll, ein gleichberechtigtes Leben zu führen. Sie redet nicht von bedingungsloser Solidarität mit der israelischen Regierung, sondern ausschließlich von der Existenz Israels.

Aber schon das ist manchen zu viel. Sie wollen nicht Antisemiten genannt werden, das ist verständlich. Doch deshalb sollten sie nicht behaupten, die Resolution und die IHRA-Definition mache sie zu solchen.



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