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La loi sur l’autodétermination entre en vigueur aujourd’hui

by Nouvelles

2024-11-01 06:19:00

Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampelkoalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hatte. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt.

„Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“, teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) dazu mit. „Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität.“

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte: „Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.“ Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz.

Drei Monate vorher anmelden

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene über 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen – seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit für die Person.

Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, begrüßte das Gesetz ausdrücklich: „Ein Selbstbestimmungsgesetz betrifft eine kleine Minderheit und hilft ihr. Für sie wird das Leben einfacher, für alle anderen ändert sich nichts – anders als vielfach behauptet.“

Ataman betonte, sie wünsche sich einen verfassungsrechtlichen Schutz für queere Menschen in Deutschland. „Im Grundgesetz sind queere Menschen noch immer nicht explizit geschützt, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 muss um das Merkmal sexuelle Identität ergänzt werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsste in dieser Hinsicht reformiert werden. Trans-Personen seien besonders häufig Gewalt ausgesetzt. „Wir müssen sie besser schützen und dafür sorgen, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind und überall sicher leben können.“

Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größte Gruppe.



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