2024-07-20 15:14:52
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) macht Ernst und wehrt sich vor der obersten juristischen Instanz gegen Gerichtsurteile zur Maskenbeschaffung in der frühen Corona-Phase. Nach Informationen der F.A.Z. hat ein Rechtsanwalt im Namen des Gesundheitsministeriums am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Juni eingelegt. Das Bundesgericht hat den Antrag vom Mittwoch am Freitag an die Kläger versandt. Das Schreiben liegt der F.A.Z. vor.
Im Urteil vom 21. Juni war der Bund zu Millionenzahlungen an Maskenlieferanten im so genannten Open-House-Verfahren vom Frühjahr 2020 sowie zu hohen Zinszahlungen verurteilt worden. Am Freitag unterlag Lauterbachs Haus vor demselben sechsten Senat in Köln in einer ähnlichen Angelegenheit ein weiteres Mal. Hier belaufen sich die dem Maskenlieferanten zugesprochenen Zahlungen einschließlich Zinsen auf rund 120 Millionen Euro.
Weitere Klagen könnten abgeschreckt werden
Eigentlich hat das OLG in beiden Verfahren eine Revision nicht zugelassen. Doch über die Nichtzulassungsbeschwerde ruft Lauterbach jetzt doch die oberste und letzte Instanz an. Auf diese Weise könnten sich die Zahlungen verzögern oder die Urteile im weiteren Verfahren ganz als nichtig erklärt werden. Klägeranwälte vermuten, dass dadurch weitere Klagen abgeschreckt werden sollen oder dass den teilweise in Liquiditätsnöte geratenen Lieferanten die finanzielle Luft zum Durchhalten vor Gericht ausgehen könnte.
Lauterbachs Haus hatte die Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde stets angekündigt, auch für den zweiten Fall vom Freitag, den Antrag in Karlsruhe aber bisher nicht bestätigt.
In dem Schreiben an den Bundesgerichtshof beantragt Lauterbachs Anwalt, die Revision im ersten Verfahren doch zuzulassen. Außerdem solle die Begründungfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde um zwei Monate verlängert werden. „Die Begründungsfrist reicht (…) für eine sorgfältige Bearbeitung und eine Abstimmung mit der Partei (dem Bund) nicht mehr aus“, schreibt der Jurist im Namen des Bundes. Eine „Verzögerung“ des Gesamverfahrens durch eine Verlängerung der Begründungsfrist sei nicht zu erwarten.
Bis zu 3,5 Milliarden Euro Schaden für die öffentliche Hand
Der Minister hatten den beabsichtigten Instanzenweg stets damit begründet, dass er den Schaden für den Steuerzahler möglichst gering halten wolle. Nach seinen Angaben sind noch etwa 100 Gerichtsverfahren zu den Maskenlieferungen anhängig, der Streitwert betrage 2,3 Milliarden Euro.
Einen Vergleich oder die Annahme des Urteils ohne Rechtsmittel einzulegen, lehnt der Minister ab, weil er glaubt, im weiteren Rechtsverfahren für den Steuerzahler günstiger davonzukommen.
Kritiker sehen eher die andere Gefahr: dass sich aufgrund der verlängerten Verfahren die Zinszahlungen noch deutlich erhöhen werden. Es ist davon die Rede, dass jedes Jahr 1 Milliarde Euro zusätzliche Kosten anfielen, sodass schon im kommenden Jahr mit bis zu 3,5 Milliarden Euro Schaden für die öffentliche Hand zu rechnen sei. Im jüngsten Urteil vom Freitag waren neben der vom Bund nachträglich an den Händler zu zahlenden Schadensumme von mehr als 80 Millionen Eiro inzwischen Zinsen von mehr als 30 Millionen aufgelaufen.
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