Les étudiants de Francfort se plaignent d’un collapsus circulatoire et de vomissements

2024-08-27 12:59:40

Noch bis diesen Dienstag legen Lehramtsstudenten an der Universität Frankfurt ihre schriftlichen Staatsexamensprüfungen ab. Mehrere Teilnehmer haben sich beschwert, weil sie ihre ersten beiden Prüfungen in einem fensterlosen Hörsaal bei Außentemperaturen von rund 30 Grad hätten schreiben müssen. Im Hörsaal selbst soll es nach Angaben der Studenten noch heißer gewesen sein.

Mehrere sagen, es habe Kreislaufzusammenbrüche gegeben, eine Person habe sich übergeben müssen. „Es war sehr heiß, und meine Konzentration hat sehr gelitten“, sagt Lehramtskandidatin Nathaly von der Heydt. Es sei schade, wenn man so viel lerne und es dann nicht richtig abrufen könne. Wie hoch die Temperatur am ersten Prüfungstag genau war, ist nicht bekannt. Die Studenten schätzen sie auf mehr als 30 Grad.

Nicht viele Ausweichmöglichkeiten

Die Goethe-Universität weist darauf hin, dass sie über eine begrenzte Zahl von Räumen verfüge, die für Großgruppenprüfungen geeignet seien. Gerade in der Examenszeit fänden viele Prüfungen gleichzeitig statt, sodass es nicht viele Ausweichmöglichkeiten gebe. Zudem würden die Räume auf dem Campus Bockenheim seit Jahren genutzt, ohne dass es bisher zu Beanstandungen gekommen sei. Dennoch habe man „potentiell kühlere“ Räume auf dem Campus Bockenheim für die weiteren Prüfungen genutzt.

Konsequenzen der hohen Temperaturen noch unklar

Das Kultusministerium bestätigt dies. Am Donnerstag, 15. August, seien 25 Grad gemessen worden, und in der vergangenen Woche habe es wegen der kühleren Außentemperaturen keine Probleme gegeben. Unklar ist, welche Konsequenzen die erschwerten Bedingungen bei den ersten beiden Prüfungen haben werden. Das Ministerium ließ wissen, es gebe bisher eine schriftliche Rüge, die sich auf die Temperatur während der Prüfung beziehe. Ob dieser Umstand bei der Bewertung berücksichtigt werde, wurde nicht mitgeteilt.

Nach Ansicht von Arne-Patrik Heinze, Fachanwalt in der auf Prüfungsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Heinze & Partner, müssen Prüfungen unter angemessenen Bedingungen stattfinden. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Rechtsprechung halte Temperaturen von mehr als 30 Grad in der Regel für unzumutbar. Bei zu großer Hitze bestehe ein Anspruch auf Wiederholung, sofern der Formfehler rechtzeitig gerügt worden sei. Einen Anspruch auf eine bessere Bewertung gibt es laut Heinze aber nicht.

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Christian Reckling, Fachanwalt von der ebenfalls auf Prüfungsrecht spezialisierten Kanzlei Teipel & Partner, hält es für wichtig, die Prüfungsbedingungen so zu gestalten, dass der Kandidat seine volle Leistungsfähigkeit entfalten könne. Laut medizinischen Studien dürfe die Temperatur hierfür höchstens 26 Grad betragen. Beide Anwälte weisen darauf hin, dass letztlich die Umstände im Einzelfall entscheidend seien.



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