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Les frères de grande famille sont silencieux dans le processus d’attaque au couteau

by Nouvelles

2025-01-29 19:06:00

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat der Strafprozess gegen drei Angehörige einer syrischen Groß­familie begonnen, deren Mitglieder zwischen März 2020 und September 2024 in der baden-württembergischen Landeshauptstadt etwa 100 Straftaten verübt haben sollen. Der Fall hatte auch zu einer politischen Debatte geführt, weil es den zuständigen Behörden über einen so langen Zeitraum nicht gelungen war, die polizeibekannten Probleme mit der ­Familie in den Griff zu bekommen.

Angeklagt sind nun Khalil H., 2007 geboren, Mohammed H., 2003 geboren, und Jamil H., der 1997 geboren wurde. Alle An­geklagten sind syrische Staatsbürger, reisten zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und haben subsidiären Schutz oder sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Es kam zu einer brutalen Schlägerei

Am 30. Juli 2024 trafen die drei Angeklagten auf der Stuttgarter Königstraße um 18.26 Uhr auf eine andere syrische Familie. Inwiefern sich einzelne Mitglieder kannten, muss im Prozess noch geklärt werden. Es kam zunächst zu einem verbalen Schlagabtausch, dann entwickelte sich eine brutale Schlägerei, bei der drei Mitglieder der gegnerischen Familie schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft begann Mohammed H. mit der Schlägerei, er stach mutmaßlich mit einem Messer auf sein Opfer ein. Der Täter habe letale Verletzungen in Kauf genommen und sein Opfer im Bauchraum, am Rücken und im Gesicht schwer verletzt. Jamil H. habe dann auf einen weiteren Mann eingestochen, der dem schwer verletzten Opfer zu Hilfe kommen wollte. Auch Khalil H. beteiligte sich an der Schlägerei. Der Aus­löser des Streits soll ein verächtlicher Blick auf die Schwester der Angeklagten gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern versuchten Totschlag in Tateinheit mit mehrfacher gefährlicher Körperverletzung vor. Nach der Tat seien sie geflüchtet und hätten den Opfern nicht geholfen oder einen Notarzt verständigt. Alle drei Männer wollen sich zu den Tatvorwürfen nicht einlassen und auch keine Angaben zur Person machen.

Mitte März will die Strafkammer den Vater als Zeugen vorladen. Unter den Delikten, die von den Familienmitgliedern begangen wurden, sind nach einer Auflistung des Innenministeriums Diebstahl, räuberische Erpressung, versuchter Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Bedrohungsdelikte, Betrug und Beleidigung.

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