2024-08-14 11:06:57
Die 2020 vollzogene Mehrwertsteuersenkung für Binden und Tampons hat einer Studie zufolge nicht zu einer deutlichen Entlastung von Frauen beim Kauf von Hygieneartikeln geführt. Der Grund: Die Unternehmen haben gleichzeitig die Preise für Slipeinlagen deutlich erhöht, die von der Steuersenkung ausgenommen blieben, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts zeigt.
„Frauen, die hauptsächlich Slipeinlagen kaufen, wurden durch die Mehrwertsteuerreform sogar belastet“, sagte Ifo-Forscher Florian Neumeier zum Ergebnis der Studie, für die die Preise für Damenhygieneartikel seit Anfang 2020 ausgewertet wurden.
Der Mehrwertsteuersatz wurde 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die steuerliche Diskriminierung von Frauen beim Kauf von Hygieneartikeln abzumildern. „Die Mehrwertsteuersenkung für Binden und Tampons wurde zu 100 Prozent an die Verbraucherinnen weitergegeben“, sagte Ifo-Experte Pascal Zamorski. „Das ist selten, der öffentliche Druck durch Petitionen und eine intensive Medienberichterstattung könnten dazu beigetragen haben.“
Öffentlicher Druck auf Unternehmen
Jedoch hätten fast gleichzeitig die Unternehmen, die Tampons und Binden anbieten, ihre Preise für Slipeinlagen deutlich erhöht. Letztere waren von der Senkung der Mehrwertsteuer ausgenommen. „Abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit haben Unternehmen aus einer politischen Maßnahme Profit geschlagen, die Verbraucherinnen hätte entlasten sollen“, sagte Zamorski. Die reduzierte Mehrwertsteuer habe damit nur scheinbar für eine finanzielle Entlastung von Frauen und mehr Gerechtigkeit geführt.
Etwa ein Drittel der Frauen, die regelmäßig Binden und Tampons kaufen, greift den Angaben zufolge auch zu Slipeinlagen. Die Ersparnis der Steuererleichterung haben sie damit zumindest teilweise verloren. Wer hauptsächlich Slipeinlagen kauft, wird sogar belastet, so das Fazit der Studie.
Das verdeutlicht dem Ifo-Institut zufolge, dass bei der Steuerpolitik die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Produkten und Märkten beachtet werden müssen. „Steuerliche Maßnahmen müssen die direkten Effekte auf die Zielprodukte sowie die indirekten Auswirkungen auf verwandte Güter berücksichtigen“, sagte Neumeier. Nur so ließen sich unbeabsichtigte Konsequenzen und Marktverzerrungen vermeiden.
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