Les retraites privées avant une réforme majeure

2024-08-28 00:20:07

Es gibt nicht viele Vorhaben der Ampelregierung, die einhellig als großer Wurf bezeichnet werden. Bei der Reform der privaten Altersvorsorge könnte dies aber gelingen. Vor einem Jahr hat die Fokusgruppe private Altersvorsorge unter Vorsitz des Finanz-Staatssekre­tärs Florian Toncar (FDP) in großer Übereinstimmung ihre Empfehlungen zu dem Thema abgegeben. Diese werden seither in einen Gesetzentwurf gegossen, der nächste Woche fertiggestellt werden könnte. Kern des Vorhabens wird sein, die bisher auf „Riester“ konzentrierte staatliche Förderung der Altersvorsorge deutlich zu weiten. „Insbesondere Aktien“, so heißt es im Abschlussbericht, sollen künftig in der privaten Altersvorsorge für höhere Renditen sorgen.

Jeder soll künftig ein „Altersvorsorgedepot“ führen können und für die Sparleistungen darin Zuschüsse und/oder Steuervorteile erhalten, so wie es in Riester-Verträgen bisher auch schon möglich ist. Künftig soll es aber einfacher werden. Und vor allem sollen die Garantien wegfallen, dass im Alter mindestens das eingezahlte Geld zur Verfügung steht. Dies haben bisher meist Versicherer zugesagt mit dem Ergebnis, dass im teuren Versicherungsmantel gespart und das Geld überwiegend wenig rentierlich und mit höchstmöglicher Sicherheit angelegt wurde.

Aktien und ETF in der Förderung

Künftig soll es deutlich mehr Freiheiten in der geförderten Geldanlage geben, also auch Aktiensparpläne, der Kauf von Einzelaktien und von Fonds, auch börsengehandelten Indexfonds (ETF), förderfähig oder steuerbegünstigt werden. Dass mit den höheren Renditechancen im Aktienmarkt auch höhere Kursschwankungen und Verlustrisiken einhergehen, ist der mit Professoren, Politikern und Fachverbänden besetzten Fokusgruppe durchaus bewusst. „Die damit verbundenen Verlustrisiken können zum Beispiel dadurch reduziert werden, dass frühzeitig mit der Altersvorsorge begonnen wird und lange Anlagezeiträume erreicht werden“, heißt es dazu in den Abschlussempfehlungen. Gleichzeitig wird betont, dass auch weiterhin Kapital garantierende private Altersvorsorge förderfähig bleibt.

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Aktuell ringen die Beteiligten noch um die Vorgaben für die Auszahlphase der geförderten Ersparnisse im Alter. Die Fokusgruppe fordert auch hier mehr Flexibilität. Die Riester-Rente sieht eine garantierte feste Rentenauszahlung bis zum Lebensende vor. Hierauf soll nach Mehrheitsmeinung der Fokusgruppe künftig verzichtet werden. Stattdessen soll mehr Flexibilität in der Verwendung des staatlich geförderten angesparten Geldes gewährt werden – mit höheren Teilauszahlungen und mit Verrentungsplänen, die so bemessen sein sollen, dass sie „in der Regel einen hohen Anteil der erwarteten Rentenzeit“ abdecken. Aber eben nicht mehr garantiert bis ans Lebensende. Dies ist eine wichtige Weichenstellung, die aber umstritten ist.

Die Versicherer plädieren für die Garantielösung bis ans Lebensende. Grundlage dafür sind in der Regel private Rentenversicherungen. Der Fondsverband BVI hat indes am Dienstag die Mehrheitsposition der Fokusgruppe mit Berechnungen untermauert. Unterstellt wurde eine Ansparsumme von gut 35.000 Euro. Das ist der Betrag, den nach Erhebungen der Deutschen Bundesbank heute im Median ein Privathaushalt von 65 bis 74 Jahre alten Menschen an Finanzvermögen aufweist. Wird dieses Geld zum Zeitpunkt des Renteneintritts am Kapitalmarkt angelegt und monatlich der Betrag entnommen, den auch Versicherer bei der bis ans Lebensende garantierten Leibrente zahlen würden (anfänglich 105 Euro im Monat und jährlich um 2 Prozent steigend), dann bleiben im Schnitt am Lebensende noch 24.000 Euro, die vererbt werden können.

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Existenzsicherung auf anderem Wege

In 95,7 Prozent der Fälle, so die Berechnung, reiche die Fondsrente bis ans Lebensende. Nur ein Prozent der Menschen lebt noch fünf oder mehr Jahre länger als die Rentenzahlung. Das sind diejenigen, die auf Basis der Sterbetafeln für den Jahrgang 1958 mehr als 100 Jahre alt werden. Die höchste Sterbewahrscheinlichkeit hat dieser Jahrgang demnach mit 87, 88 oder 89 Jahren und damit zu Zeitpunkten, wo das Ersparte noch längst nicht aufgebraucht ist und entsprechend anders als bei der lebenslang garantierten Leibrente noch Geld an den Lebenspartner, Freunde oder Verwandte vererbt werden kann.

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter verweist auf den Aspekt, dass die private Altersvorsorge und damit auch die Fondsrente in aller Regel nur eine Zusatzrente zur Sicherung des Lebensstandards sei. „Die Befürchtung, Rentner, bei denen die Fondsrente nicht bis zum Lebensende reicht, würden dem Staat auf der Tasche liegen, ist unbegründet. Die Existenzsicherung ist Aufgabe des Staates und der gesetzlichen Rente“, sagt Richter. „Wer die Notwendigkeit zusätzlicher staatlicher Transferleistungen heraufbeschwört, scheint davon auszugehen, dass es keine gesetzliche Rente mehr gibt oder dass sie nicht zum Leben reicht.“

Er plädiert für Flexibilität im Alter und die Wahlfreiheit, wie mit den geförderten Ersparnissen umgegangen werden kann. „Das jahrzehntelange Mantra, dass nur Rentenversicherungen Altersvorsorge sind, gilt nicht mehr. Dieser Paradigmenwechsel ist notwendig, damit die Sparer höhere Renditen als bei Riester-Verträgen erzielen und ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen halten können“, sagt Richter.

Die Versicherer sehen es anders

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wirbt für einen Kompromiss: „Wir setzen uns sowohl für den Erhalt der lebenslangen Leistung, als auch für die Schaffung von Rahmenbedingungen ein, die höhere Renditen ermöglichen. Dazu gehört ein moderates Absenken der Garantien. Beitragsgarantien in Höhe von 80 Prozent wären ein guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.“

Der Versichererverband kritisiert: “Bei der sogenannten Fondsrente wird die Ungewissheit über die eigene Lebenserwartung unterschätzt“, sagt Asmussen. “Dass Fondsauszahlpläne angeblich fast immer ein Leben lang reichen, kann niemand wissen. Kein Mensch kann vorhersehen, wie alt er wird und wie lange sein Auszahlplan ausreichen muss. Die verwendete statistische Sterbewahrscheinlichkeit berücksichtigt nicht, dass die Lebenserwartung etwa aufgrund des medizinischen Fortschritts noch weiter ansteigen könnte. Versicherungsprodukte garantieren über den Risikoausgleich im Kollektiv, dass die Rente wirklich bis zum Lebensende reicht.“

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Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage von Yougov im Auftrag der Postbank ließ zuletzt erkennen, dass eine flexiblere Förderung der privaten Altersvorsorge mit sehr viel mehr Freiheiten für die Sparer erhebliche Wirkung haben könnte. Demnach gaben 47 Prozent der Befragten, die bisher kein Geld am Kapitalmarkt anlegen, an, dies mit einer Förderung dann tun zu wollen. 86 Prozent der Anleger wollen ihr Engagement im Falle einer Förderung erhöhen.

Länder wie Schweden haben mit Reformen die Altersvorsorge ihrer Bevölkerung auf eine deutlich breitere Basis gestellt und insbesondere einkommensschwächere Teile der Bevölkerung erstmals von den Renditen des Kapitalmarkts profitieren lassen. Dies scheint nun auch in Deutschland möglich.



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