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L’UE introduit des droits de douane punitifs temporaires sur les voitures électriques en provenance de Chine

by Nouvelles

2024-07-04 12:42:25

Die EU führt an diesem Freitag vorläufige Strafzölle auf den Import von Elektroautos aus China ein. Das geht aus dem EU-Amtsblatt hervor. Die Strafzölle treffen unter anderem das Unternehmen BYD, das derzeit im großen Stil die Fußball-Europameisterschaft sponsert.

Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission. Diese ergab, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert wird und durch die Einfuhren chinesischer E-Autos eine klar voraussehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der Industrie in der EU droht. Kommissionsangaben zufolge sind chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger als in der EU hergestellte Modelle.

Konkret steht für den Hersteller BYD ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent im Raum. Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete. Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll in Höhe von 37,6 Prozent fällig.

Die endgültige Einführung der Strafzölle soll innerhalb von vier Monaten erfolgen, wenn China nicht noch überraschende Zugeständnisse macht. Bis dahin müssen die Zölle noch nicht gezahlt werden, sondern nur Sicherheitsleistungen für sie hinterlegt werden.

Sorge vor Gegenmaßnahmen

In Deutschland sorgt das Vorgehen der EU-Kommission für Sorgen, weil etwa Vergeltungsmaßnahmen befürchtet werden, die vor allem deutsche Autohersteller treffen könnten. China ist der größte Automarkt der Welt und war laut Verband der Automobilindustrie (VDA) im Jahr 2023 für Autos aus Deutschland der drittgrößte Exportmarkt – nach den USA und dem Vereinigten Königreich. Deutsche Firmen könnten aber nicht nur von Gegenmaßnahmen betroffen sein, sondern auch von den EU-Maßnahmen selbst – denn sie produzieren teils in China für den Export.

Mit Blick auf mögliche Vergeltungsmaßnahmen Chinas warnte der Verband der Automobilindustrie (VDA) zuletzt, sollte China seinerseits Einfuhrzölle auf Fahrzeuge mit einem Motor von mehr als 2,5 Litern Hubraum einführen, würde dies die Branche hart treffen. Im Jahr 2023 sei etwa ein Drittel der aus Deutschland nach China exportierten Fahrzeuge in diese Größenordnung gefallen.

Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dringt deswegen auf eine politische Lösung bis November. Deutschland habe kein Interesse daran, „dass es einen Wettlauf von Zöllen gibt und die Märkte dadurch fragmentiert werden“, betonte er jüngst. Auch China als Exportland habe daran kein Interesse. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich in der Vergangenheit hingegen grundsätzlich positiv zu Strafmaßnahmen gegen Chinas E-Autos geäußert.

Verhandlungen zwischen Brüssel und Peking

Gespräche gab es zuletzt unter anderem zwischen dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. Ob sie zu einer Beilegung des Handelskonflikts führen, ist allerdings völlig offen. Vonseiten der EU-Kommission wird immer wieder betont, dass ein Verhandlungsergebnis den Einfluss schädlicher Subventionierungen eliminieren müsse. Gespräche zwischen Brüssel und Peking sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.

Si l’autorité, dirigée par Ursula von der Leyen, conclut que la Chine n’agit pas suffisamment, elle pourrait soumettre une proposition visant à imposer des droits de douane punitifs définitifs dans les quatre prochains mois. Les États de l’UE ne pourraient arrêter les tarifs proposés que si une majorité qualifiée se prononce contre la proposition.

La majorité qualifiée signifie généralement qu’au moins 15 États de l’UE doivent être d’accord, ce qui représente ensemble au moins 65 pour cent de la population totale de l’Union. En l’absence de majorité qualifiée pour ou contre la proposition, la Commission peut soit l’adopter, soit présenter une nouvelle version modifiée.



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