2024-08-15 22:03:09
Nehmen wir an, eine Nord-Stream-2-Leitung verliefe im Kursker Gebiet: Deren Zerstörung durch ukrainische Truppen hätte kaum jemanden aufgeregt, wenn sie denn überhaupt besonders aufgefallen wäre.
So gänzlich anders ist die Lage nach den jüngsten Berichten mit Blick auf die in der Ostsee gesprengte Gasleitung nicht. Im Eigentum eines russischen Staatskonzerns stehend und auch zum Moskauer Angriffskrieg gegen die Ukraine beitragend, lässt sie sich auch auf hoher See als legitimes Ziel betrachten. Zur Zeit ihrer Sprengung diente sie im Übrigen auch nicht mehr der Energieversorgung Deutschlands.
Ein ungleicher Kampf
Sollte der ukrainische Präsident oder ein anderer Befehlshaber sie in Auftrag gegeben haben, so kann man darin auch eine völkerrechtlich zulässige Verteidigungshandlung sehen.
Jedenfalls kann dieses Recht in diesem ungleichen Kampf nicht genug betont werden. Das schließt natürlich die Pflicht auch aller Verbündeten ein (die im Übrigen das Recht haben, der überfallenen Ukraine jederzeit auch mit eigenen Soldaten zu Hilfe zu eilen), darauf zu achten, dass auch ein Verteidigungskrieg ein rechtmäßiger bleibt, indem er nur mit erlaubten Mitteln und auf zulässige Weise geführt wird.
Hier gibt die mit dem Rücken zur Wand stehende Ukraine wenig Anlass zur Sorge, was die Auswahl der Ziele, die Behandlung von Kriegsgefangenen und auch die Verfolgung von Kriegsverbrechen sowie die internationale Beobachtung angeht.
In solchen extremen Lagen erweist sich der Wert der westlichen Wertegemeinschaft. Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel – das gilt auch für das ebenfalls in einem Existenzkampf steckende Israel. Die Bindung an Menschenrechte auch im Kampf gegen jene, die sich nicht darum scheren, macht den entscheidenden Unterschied aus.
Jede weitsichtige Regierung sollte auch erkennen, dass das in ihrem ureigenen Interesse liegt. Nur wer unter der Flagge der Humanität kämpft, wird langfristig mit seinen Nachbarn in Frieden jederzeit leben können.
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