Peine maximale pour les accusés du procès de Nuremberg

2024-07-24 21:46:35

Es ging um Geld, um viel Geld. Das Opfer, eine Bankmanagerin, die in Nürnberg lebte und arbeitete, verdiente sehr gut, ihr ehemaliger Lebensgefährte bezog zuletzt Arbeitslosengeld. Zahlreiche Vorstrafen „aus dem Bereich der Wirtschaftsdelikte“ sowie Zwangsvollstreckungsverfahren hinderten ihn jedoch daran, einen luxuriösen Lebensstil und somit „die von ihm geschätzten hochwertigen Fahrzeuge“ selbst zu finanzieren, wie es die Anklage darlegt.

Nachdem die Frau sich im März 2022 von ihm getrennt hatte, das Geld für seine Finanzgeschäfte nicht mehr floss und ein Computerbetrug aufzufliegen drohte, tötete er sie laut Anklage im Dezember 2022 – zusammen mit seinem damaligen Geschäftspartner und heutigen Mitangeklagten.

Abschiedsnachrichten mit dem Handy des Opfers verschickt

Zwar wurde der Leichnam der 39 Jahre alten Frau, die von ihrem neuen Freund ein Kind erwartete, bis heute nicht gefunden. Doch das Landgericht Nürnberg sah den Mord als erwiesen an: Am Mittwoch wurden der 51 Jahre alte Mann aus Bosnien-Hercegovina sowie sein 49 Jahre alten Mitangeklagter, ein Deutscher, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmale wurden Habgier und Verdeckung einer Straftat festgestellt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest – vor allem weil sie demnach eine im achten Monat schwangere Frau getötet haben, was den Angeklagten nicht nur als Mord, sondern zudem als Schwangerschaftsabbruch zur Last gelegt wurde.

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Die beiden Männer unterhielten ein Geschäftsmodell, bei dem es um den Kauf und Verkauf von Immobilien ging – investiert wurde mit dem Geld der Bankmanagerin. Als sich die Frau im März 2022 von dem Mann trennte, sperrte sie auch seinen Onlinezugang zu ihren Konten. Zunächst gelang es dem Mann zwar mit seinem Komplizen über einen Computerbetrug, die Konten der Frau pfänden zu lassen. Doch das spätere Opfer entdeckte den Betrug und erstattete Anzeige, ein Gerichtstermin stand für den 15. Dezember 2022 an.

Den Männern drohte eine Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe. Nach Ansicht des Gerichts fassten sie also einen Plan, um die Frau zu töten – und zuvor die Rücknahme der Anzeige zu fingieren. Sie entführten demzufolge die schwangere Frau am Morgen des 9. Dezembers 2022 aus einem leer stehenden Einfamilienhaus, in dem sie auf Mietinteressenten wartete.

Die beiden Männer knebelten die Frau mit Panzertape, brachten sie nach Überzeugung des Gerichts in eine Lagerhalle, die über die Firma zuvor angemietet worden war. Dort sei sie dann dazu gezwungen worden, einen Brief zu schreiben, in dem sie die Anzeige und die Vorwürfe gegen die Männer zurückzog. Den Brief schickten die Männer an die Justizbehörden in Nürnberg. Nach Ansicht des Gerichts wurde sie in der Halle ermordet. Die Angeklagten wollten demnach vortäuschen, dass sich die Frau plötzlich ins Ausland abgesetzt habe. Das Handy der Frau haben sie daher für eine „Trugspur“ auf einem Parkplatz auf einen Sattelschlepper gelegt, der nach Italien fuhr. Zuvor hatten sie noch angebliche Abschiedsnachrichten an Verwandte von ihrem Handy aus geschrieben.

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Panzertape mit Haaren der Frau bei Verdächtigem gefunden

Wie sie getötet wurde, habe nicht ermittelt werden können, sagte Tina Haase, die Sprecherin des Landgerichts Nürnberg. Ebenso wenig, was mit ihrem Leichnam geschah. Das Gericht habe jedoch „keine vernünftigen Zweifel“, dass die beiden Männer die Schwangere ermordet hätten. Alternativszenarien konnten demzufolge ausgeschlossen werden. So habe ihr neuer Partner zum Tatzeitpunkt ein Alibi und vor allem kein Motiv gehabt – im Gegensatz zu den Angeklagten.

Ein plötzliches Verschwinden der Frau gilt als nicht plausibel: In der Wohnung war noch ihr Reisepass, nach ihrem Verschwinden hat es keinerlei finanziellen Bewegungen auf ihren Konten gegeben. Auch hätte sie, wie Zeugen bestätigten, nie ihr geliebtes Pflegekind einfach so alleingelassen, urteilte das Gericht. Die Indizienkette reichte demnach für eine Verurteilung aus: In einer der Wohnimmobilien der GmbH wurde Panzertape gefunden, an dem noch Haare von ihr anhafteten. An dem Klebeband fand man auch einen Fingerabdruck des Komplizen.

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Zudem wurden Haare des Opfers auch an einem Besen sichergestellt, der in der Lagerhalle sichergestellt wurde. Die Halle sei auf Veranlassung der Angeklagten nach der Tat sehr gründlich gereinigt worden, erläutert die Gerichtssprecherin. „Sogar der Laminatboden wurde rausgerissen.“  Der Brief mit der Rücknahme der Anzeige wurde anhand der Handschrift eindeutig dem Opfer zugewiesen – jedoch hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass die Schriftführung auf Stress hinweise. In einem Auto ihres früheren Partners wurde darüber hinaus Papier sichergestellt, dass noch den Durchdruck der Schrift des Briefes erkennen ließ. Auch ein Kugelschreiber wurde bei dem ehemaligen Lebensgefährten gefunden, der dieselbe Schreibpaste aufwies, wie sie für den Brief verwendet wurde.

Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  



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