2024-11-20 20:10:00
Geht es nach den Stadtverordneten, dann darf künftig in Hanau kein Lachgas mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Am Montag haben die Stadtverordneten einstimmig den Magistrat damit beauftragt, zu prüfen, ob sich das durch eine Verordnung in der Stadt durchsetzen lässt. Zur Begründung des Vorstoßes hatte die Koalition aus SPD, CDU und FDP auf die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas verwiesen.
Die Substanz, chemisch Distickstoffmonoxid, wird eigentlich unter anderem als Narkosemittel, Treibgas bei Sprühsahne und in Raketen verwendet, hat sich aber in den vergangenen Jahr auch zu einer sogenannten Partydroge entwickelt. Als Rauschmittel wird es meist über Luftballons konsumiert.
Gesetzesentwurf soll Verkauf an Minderjährige stoppen
Über ein Verbot des Gases wird auch in der Bundespolitik diskutiert. Es liegt seit vergangener Woche ein Gesetzentwurf vor, um den Verkauf an Minderjährige zu verbieten. Auch die Abgabe über Automaten und den Versandhandel soll untersagt werden.
Dass sich die Hanauer Stadtverordneten dennoch für eine örtliche Regelung einsetzen, begründete die Koalition damit, dass man über die Gesetzesinitiative hinaus gehen wolle. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Pascal Reddig nannte zum Beispiel ein Verbot von Lachgaskonsum an Spielplätzen. Außerdem sei aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition „vom Bund kurzfristig nichts zu erwarten“.
Rapper Haftbefehl spricht sich dagegen aus
Selbst wenn durch eine strengere Regelung nur wenige Jugendliche am Konsum der Droge gehindert würden, sei es den Aufwand wert. Selbst der umstrittene Rapper Haftbefehl habe sich für ein Verbot von Lachgas ausgesprochen, sagte Reddig.
Mit dem Wunsch nach strengeren Regeln für den Umgang mit Lachgas steht Hanau nicht allein. Auch in Frankfurt wird auf die Risiken der Partydroge verwiesen, mit einem Präventionskonzept soll gegen den gestiegenen Konsum von Lachgas durch Jugendliche vorgegangen werden. Dort sollen zum Beispiel auch die Betreiber von Kiosken angesprochen werden, die Lachgas verkaufen. Sie sollen über die Gefahren des Konsums der Substanz informiert werden.
Lachgas kann lebensgefährlich sein
Die werden auch im Antrag der Koalition genannt: Sie reichen von Ersticken, Kreislaufstillstand und neurologischen Schäden bis hin zu schweren Lähmungen oder gar dem Tod. Langfristig seien schwere gesundheitliche Schäden wie Vitamin-B12-Mangel, Hypoxämie und psychische Abhängigkeit dokumentiert. Verwiesen wird darauf, dass in den Niederlanden schon reagiert worden sei, dort habe man 2023 den Besitz und Verkauf von Lachgas verboten.
Nach Einschätzung des FDP-Stadtverordneten Henrik Statz gibt es in der Stadt regelrechte „Konsum-Hotspots“, das lasse sich sogar über die Funde der Dosen im Müll belegen. Daher müsse die Stadt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eingreifen. Der Linken-Stadtverordnete Jochen Dohn sprach sich dafür aus, neben dem Verbot auch auf Prävention und Aufklärung zu setzen. Lachgas sei „die angesagte Droge schlechthin“ – und sie habe ein positives Image: Man sehe den Konsum „einem nicht an“. Dohn nannte Erkenntnisse aus Frankfurt: 17 Prozent der Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren haben dort laut einer Befragung schon Lachgas konsumiert.
In Frankfurt hat die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einen ähnlichen Antrag an den Magistrat gerichtet. Auf Grundlage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes soll geprüft werden, ob ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige regional möglich sei.
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