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Procès « Conte de fées d’été » : les enquêteurs du fisc inculpent les prévenus

by Nouvelles
Procès « Conte de fées d’été » : les enquêteurs du fisc inculpent les prévenus

2024-04-29 18:40:13

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Das fortgeschrittene Alter der Angeklagten im sogenannten „Sommermärchen“-Prozess hat den zweiten Verhandlungstag nacheinander beeinträchtigt. Nachdem der 78 Jahre alte Theo Zwanziger, der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), am vergangenen Donnerstag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor dem Frankfurter Landgericht erscheinen konnte, war er am Montag anwesend. Nach knapp vier Stunden Vernehmung des als Zeugen aussagenden Steuerfahnders Lutz Frank bat Zwanzigers Verteidiger Hans-Jörg Metz mit Verweis auf das Erscheinen seines Mandanten „entgegen ärztlichen Anratens“ um eine Unterbrechung. Frank wird am kommenden Montag weiter vernommen werden, die für den Nachmittag des 6. Mai geplante Zeugenvernehmung des früheren DFB-Präsidenten Fritz Keller wird voraussichtlich verschoben werden.

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Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler hatte mit der Vernehmung des Oberamtsrats Frank um kurz nach zehn am Morgen begonnen. Der Steuerfahnder präsentierte Ergebnisse der unter Verweis auf die nach der Berichterstattung des „Spiegel“ im Oktober 2015 aufgenommenen Ermittlungen zu den Zahlungen in den Jahren 2002 und 2005 vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Der „Spiegel“ hatte angesichts der Geldströme Bestechungszahlungen angenommen, Frank sagte am Montag: „Bei Bestechungszahlungen ist die Steuerhinterziehung nicht weit“, die Erwägung sei Ausgangspunkt der Ermittlungen gewesen. Mit seinen Aussagen belastete er die Angeklagten, neben Zwanziger den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den im Jahr 2015 amtierenden DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach. Alle drei gehörten zum Organisationskomitee der WM 2006, Zwanziger erst ab dem Sommer 2003.

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Befragung durch Verteidiger steht noch aus

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Allerdings war Frank zum Zeitpunkt der Unterbrechung seiner Befragung am Montagnachmittag noch nicht durch die Verteidiger der Angeklagten befragt worden; zudem wird die steuerrechtliche Bewertung der maßgeblichen DFB-Steuererklärung für das Jahr 2006 erst am kommenden Montag Gegenstand seiner Befragung. Nach Franks Darstellung lassen die bei Durchsuchungen im November 2015 in der DFB-Zentrale und in den Wohnungen der Angeklagten sichergestellten Dokumente den Schluss zu, dass die Angeklagten über den eigentlichen Grund für die Überweisung von 6,7 Millionen Euro an den Internationalen Fußball-Verband FIFA im Jahr 2005 Bescheid wussten. Das Geld wurde vom Weltverband an Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet, für die Überweisung an die FIFA hatte der DFB allerdings einen Zuschuss für eine später abgesagt Gala zur Eröffnung der Weltmeisterschaft im darauffolgenden Jahr angegeben.

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Tatsächlich, so war es dem heute 82 Jahre alten Schmidt zu Ohren gekommen und so bestätigte er es am Montag vor Gericht, war drei Jahre zuvor, 2002, eine Zahlung von zehn Millionen Franken an Mohammed Bin Hammam, ein maßgebliches Mitglied der FIFA-Finanzkommission, nötig, um vom Weltverband einen Zuschuss zur WM-Finanzierung in Höhe von 250 Millionen Franken zu erhalten. Der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter habe das grundsätzliche Einverständnis zur Bezuschussung durch seinen Verband in einem Vier-Augen-Gespräch mit WM-Organisationschef Franz Beckenbauer gegeben, Details seien mit der Finanzkommission zu besprechen.

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Zehn-Millionen-Darlehen für Beckenbauer

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Louis-Dreyfus sprang als Bürge ein und stellte Beckenbauer ein Darlehen von zehn Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Von einem Kitzbüheler Konto Beckenbauers, auf das dieser und sein Manager Robert Schwan Zugriff hatten, waren insgesamt zehn Millionen Franken über ein Konto in der Schweiz bei der qatarischen Firma Kemco gelandet. Hinter dieser steht der frühere qatarische FIFA-Funktionär Mohammed Bin Hammam. Als Überweisungsgrund für die in Tranchen zwischen Juni und August 2002 überwiesenen Millionen war als Verwendungszweck TV- und Marketingrechte „Asian Games 2006“ angegeben, teilweise auch nur „Asian Games 2006“.

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Uli Hoeneß, der Ehrenpräsident des FC Bayern München, ein jahrzehntelanger Weggefährte Beckenbauers und Schwans, hatte bei seiner Zeugenaussage vor 14 Tagen vehement bezweifelt, dass Schwan Interesse an derartigem Rechtehandel haben könnte. Von Richterin Distler dazu befragt, ob die Frankfurter Steuerfahnder einen Hinweis auf einen anderen, derart verschleierten Zahlungszweck gefunden haben, verneinte Frank. Ein Rechtshilfeersuchen der Frankfurter Staatsanwaltschaft an das Emirat Qatar ist nie beantwortet worden.

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Louis-Dreyfus forderte Geld zurück

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Ab dem Jahr 2003 forderte der 2009 verstorbene Louis-Dreyfus das Geld zurück. Der französische Unternehmer hatte in jener Zeit als Mann hinter der Vermarktungsgesellschaft Infront auch in anderer Sache mit der deutschen Fußballprominenz zu tun, über seinen Geschäftspartner Günter Netzer wurde das Rückzahlungsbegehr an die WM-Organisatoren herangetragen. Netzer, der im Prozess ebenfalls als Zeuge aussagen soll, war im August 2003 als Chauffeur Zwanzigers und Schmidts in Erscheinung getreten anlässlich eines Treffens im Schweizer Feriendomizil von Louis-Dreyfus.

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Letztlich wurde die Schuld 2005 abgelöst. In einer auf einem Rechner Schmidts gefundenen E-Mail hieß es, der damalige WM-OK-Schatzmeister Zwanziger habe vorgeschlagen, an die FIFA einen Zuschuss für die Gala zu zahlen, mit der Maßgabe, diese möge das Louis-Dreyfus-Darlehen tilgen. Am 27. April 2005 ging das Geld unter dem Verwendungszweck „Football Gala“ bei der FIFA ein, einen Tag später erhielt Louis-Dreyfus eine Überweisung mit dem Verwendungszweck Fußball-WM 2006.

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Die Angeklagten bestreiten strafbares Verhalten und geben an, das Geld sei jedenfalls eine Aufwendung im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gewesen und schon deshalb zu Recht steuerlich geltend gemacht worden. Die Anklage wirft ihnen vor, unrechtmäßig eine Betriebsaufwendung geltend gemacht zu haben und die Steuern um insgesamt 13,7 Millionen Euro verkürzt zu haben. Derzeit sind in der im März aufgenommenen Verhandlung Prozesstage bis in den Oktober angesetzt.



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