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Procès de conte de fées d’été : abandon de la procédure contre Niersbach

by Nouvelles

2024-08-26 12:14:38

Das Verfahren im „Sommermärchen-Prozess“ gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach ist zunächst für einen Monat eingestellt. Dies gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt/Main, Eva-Marie Distler, bei einer weiteren Verhandlung rund um die Vorgänge der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bekannt. Bei der Erfüllung einer Geldauflage von 25.000 Euro müsse sich der 73-Jährige nicht mehr vor Gericht verantworten.

„Eine Einstellung ist kein Freispruch“, sagte Richterin Eva-Marie Distler, dennoch sei die Schuld Niersbachs als gering einzuschätzen. Niersbach ist somit nicht vorbestraft. Laut Distler sei Niersbach „nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme möglicherweise der Einzige, der nicht explizit involviert war in die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten“. Zudem sei der mittlerweile 73-Jährige „von allen Angeklagten am tiefsten gefallen“, da seine Funktionärskarriere durch die Affäre beendet worden sei.

Die Staatsanwaltschaft wie Niersbach stimmten dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung zu. Die Verteidigung Niersbachs wies allerdings explizit darauf hin, dass mit der Zustimmung „keinerlei Schuldeingeständnis“ einhergehe. Dem früheren DFB-Chef gehe es darum, die „Belastungen, auch für die Familie, zu beenden“. Somit ist der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger (79) der einzig verbliebene Angeklagte.

Schon Anfang August war Horst R. Schmidt (82) aus dem Prozess genommen worden. Der langjährige DFB-Generalsekretär musste sich wegen Herzproblemen zweier Operationen unterziehen und ist deshalb nicht verhandlungsfähig. Da die Fristen innerhalb der Hauptverhandlung nicht eingehalten werden konnten, bekommt Schmidt ein abgetrenntes Verfahren.

In der Angelegenheit geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Die Beschuldigten sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.



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