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Processus de meurtre de poison à Offenbach

by Nouvelles

2025-02-19 21:59:00

Auf einmal ist es aus der Frau herausgebrochen, die vor der Tür des Polizeireviers in Offenbach stand. „Ich habe meine Mann umgebracht“, sagte sie, als mehrere Beamte zu ihr kamen. So erzählt es eine 25 Jahre alte Streifenpolizistin, die an jenem Tag im Frühling des vergangenen Jahres Dienst hatte, als Zeugin im Gerichtssaal in Darmstadt. Weil diese Aussage das Geständnis eines Tötungsdelikts war, wurde die Frau darauf hingewiesen, dass sie als Verdächtige das Recht hat zu schweigen, dass sie sich nicht selbst belasten muss. „Ich habe sie mehrfach belehrt, aber sie hat immer weiter geredet. Sie war dann erleichtert, als sie uns alles mitgeteilt hat“, berichtet die junge Polizistin.

Die zierliche 59 Jahre Nazeen U., die vor einem Dreivierteljahr zu dem Polizeirevier in Offenbach ging, muss sich vor dem Landgericht Darmstadt wegen Mordes aus Heimtücke verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der in Bangladesch geborenen deutschen Staatsbürgerin vor, nach etwa 40 Jahren Ehe ihren Mann mit Gift getötet zu haben.

Anklägerin spricht von Gewalt in der Ehe

„Die Ehe war geprägt von Gewalt gegen die Ehefrau“, trägt Staatsanwältin Michelle Stork in ihrer Anklage am Mittwochnachmittag vor. Der Ehemann habe stets klar gemacht, dass seine Frau bei Treffen mit seinen Freunden oder Geschäftspartnern nicht das Wort zu ergreifen habe.

Als er vor Jahren die Absicht geäußert habe, eine deutliche jüngere Frau zu heiraten, habe die Angeklagte sich entschieden, ihn mit Gift zu töten. Dazu habe sie von einer Reise nach Bangladesch zwei Medikamente mitgebracht, ein starkes Schlafmittel und einen krampflösenden Wirkstoff, der in der Medizin bei Epilepsie angewandt wird.

Zunächst habe die Ehefrau noch versucht, ihren Mann umzustimmen, damit er die Jüngere nicht heirate. Als das nicht gelungen sei, habe sie ihm am Abend des 29. Mai die Medikamente in ein Getränk gerührt. Als der Ehemann danach auf der Sofa gelegen habe, unfähig sich zu wehren, habe sie ihn noch gewürgt.

Geständnis der Ehefrau

In einer Erklärung, die Verteidiger Bernhard Zahn am ersten Prozesstag vorträgt, gibt die Angeklagte die Vorwürfe zu. Es stimme, dass sie Gift aus Bangladesch mitgebracht und es ihrem Mann gegeben habe. Als er bewusstlos oder tot auf dem Sofa gelegen habe, habe sie ihn gewürgt, um sicher zu gehen, dass er auf jeden Fall zu Tode komme. In der Ehe habe sie „Gewalt, Erniedrigung und totale Kontrolle“ erlebt. Im Haushalt und ihm Betrieb des Mannes, einer Zimmervermietung für Monteure, habe sie arbeiten müssen, aber keine Anerkennung erhalten, nur Beleidigungen. Die gemeinsamen Kinder habe der Mann unterdrückt.

Als er sich schließlich eine Jüngere habe nehmen wollen, habe sie nicht als eine verstoßene Ehefrau, rechtlos und wie eine Dienstbotin, leben wollen. Die Angeklagte hat auch erwogen, sich selbst zu töten, wie es in der Einlassung heißt. Davon habe sie aber Abstand genommen, aus Angst, der Mann werde seine Wut an den Kindern auslassen und die älteste Tochter müsste an ihrer Stelle für ihn arbeiten.

Aus dem, was sie auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Volker Wagner im Gerichtssaal sagt und was der psychiatrische Gutachter aus dem Gespräch mit ihr berichtet, entsteht das Bild einer einsamen und geschundenen Frau, die sich nicht anders zu helfen wusste, als ihren Peiniger zu töten. In Bangladesch wuchs sie in großer Armut auf, besuchte die Schule ohne Abschluss, heiratete und ging mit dem Mann nach Deutschland, wo drei Kinder geboren wurden.

Der Ehemann sei herrisch gewesen, sagt Nazeen U. Als sie ihn etwa nach dem von ihm betriebenen Geschäft gefragt habe, habe er geantwortet, das werde sie ohnehin nicht verstehen. „So war mein Leben.“ Im Streit wies der Mann sie auch aus dem Auto, selbst im Winter, so dass sie nach Hause laufen musste, wo der Mann die Tür nicht öffnete und sie in der Kälte stehen ließ, wie die Frau sagt.

Nach Tod des Mannes die Ruhe genossen

Sie habe niemanden um Hilfe bitten können, Freundinnen habe sie nicht gehabt: „Ich war ganz allein.“ Die Telefonnummer des Frauenhauses habe sie in der Tasche gehabt, aber nie dort angerufen, weil sie jahrelang gehofft habe, der Mann werde im Alter sanfter werden. Als er sich dann mit 63 Jahren für eine jüngere Frau im Alter der Tochter entschieden habe, habe sie um ihn gekämpft und ihn umsorgt, aber der Mann sei in dieser Phase nur noch aggressiver geworden.

Am Tattag habe er sie wieder tyrannisch behandelt, sie geschlagen und zu Boden gestoßen. Nach seinem Tod habe sie geduscht und die Ruhe genossen, die Sicherheit, nicht mehr beleidigt und geschlagen zu werden. Mit dem Gang zur Polizei habe sie einige Tage gewartet.

„Ich schäme mich für meine Handlung“, sagt die Angeklagte mit brüchiger Stimme. „Ich kann auf der Welt niemandem mein Gesicht zeigen“, so übersetzt die Dolmetscherin. Sie wisse, dass sie bestraft werde, sagt Nazeen U. – doch die Strafe könne nicht schlimmer werden als ihr Leben vor der Tat.

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