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Succès juridique pour les planificateurs via la FIFA et l’UEFA

by Nouvelles
Succès juridique pour les planificateurs via la FIFA et l’UEFA

2024-05-27 16:12:44

Das Madrider Handelsgericht Nr. 17 hat den Planern der Super League einen weiteren juristischen Erfolg beschert. Die Regularien sowohl des Internationalen Fußball-Verbands FIFA wie auch des Kontinentalverbands UEFA in ihrer Fassung von 2021 sind demnach mit dem EU-Recht unvereinbar, FIFA und UEFA haben „ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht“.

Das Handelsgericht fordert sie auf, ihr wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen und urteilt damit entsprechend der Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs, die dieser in seinem Urteil im Dezember 2023 gemacht hatte. Gegen das Urteil des Handelsgericht kann Berufung vor dem Provinzgericht eingelegt werden.

Real Madrid und FC Barcelona bekennen sich noch

Der EuGH war vom Handelsgericht angerufen worden und hatte den Fall an das zuständige Gericht in Madrid zurückverwiesen. Das Handelsgericht untersagte nun den internationalen Verbänden, ihre Wettbewerbe durch ein abstraktes Verbot konkurrierender Veranstaltungen zu schützen. Diese bisherige Verbandspraxis verstoße gegen das in Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgehaltene Kartellverbot sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, das in Artikel 102 AEUV formuliert ist.

Hinter der Super League steht das in Madrid ansässige Unternehmen A22 mit seinem deutschen Manager Bernd Reichart. Formell bekennen sich derzeit von ursprünglich zwölf englischen, spanischen und italienischen Klubs nur noch Real Madrid und der FC Barcelona zur Entwicklung eines anderen Vereinswettbewerbs als der derzeitigen, von der UEFA ausgetragenen und vermarkteten Champions League.

Nach dem EuGH-Urteil hatte zuletzt die italienische Serie A eine Vorschrift ausgesetzt, mit der die Teilnahme an alternativen Wettbewerben sanktioniert wird. In Großbritannien wiederum, wo das EuGH-Urteil nach dem Austritt aus der Europäischen Union keine Anwendung findet, würden englische Vereine mit einem Abzug von 30 Punkten in der Premier League und Geldstrafen von 25 Millionen Pfund (29,4 Millionen Euro) bestraft werden.

Während A22 daran interessiert ist, mit einem stark modifizierten Ansatz neue Interessenten für sein Projekt zu gewinnen, die UEFA mit ihrer zur kommenden Saison reformierten Champions League aber bislang die überwiegende Mehrheit der Klubs auf ihrer Seite hat, könnte sich die Wirkung der europarechtlichen Maßgaben noch auf anderen Feldern zeigen.

Zuletzt hatten die Spielerinteressenvertretung FIFPRO und der Ligenverbund World Leagues auf den Interessenkonflikt verwiesen, dem sich Verbände als Regelhüter und Veranstalter aussetzen. Sie drohten der FIFA mit einer Klage gegen die als einseitig angesehene Kalenderplanung einschließlich der für 2025 in den Vereinigten Staaten vorgesehenen Klub-Weltmeisterschaft. Auf ihrem jüngst in Bangkok abgehaltenen Kongress verabschiedete die FIFA Regeländerungen, die es nationalen Ligen erlauben, Spiele auch im Ausland auszutragen.



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